Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein.
Es muss sich dabei um einen Verstoß handeln, der entweder bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber aufgetreten ist oder bei einer anderen Stelle, zu der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Beziehung haben oder hatten. Bitte beachten Sie, dass Informationen über privates Fehlverhalten nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen.
Die dort gemachten Angaben werden über eine gesicherte https-Verbindung zu uns übertragen. Alle Hinweise unterliegen unserer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und werden ausschließlich im Rahmen des von dem Gesetz vorgegebenen Ablaufs bearbeitet und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Hinweisgeberschutzgesetz sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir können nur die Vertraulichkeit in unserer Sphäre sicherstellen, bitte stellen Sie sicher, dass die Hardware und Software, welche Sie für eine entsprechende Meldung nutzen, dem Vertraulichkeitsbedürfnis Ihrerseits gerecht wird (z.B. Cache-Löschung, Nutzung eines besonders verschlüsselten Browsers wie z.B. https://www.torproject.org/de/, nicht den Arbeitsplatzrechner …).
Alternativ zu diesem untenstehenden Formular, können Sie natürlich auch per E-Mail über die Adresse hinweisgeber@corvo.de, telefonisch unter 09 31 / 49 73 82 45 oder nach Vereinbarung persönlich den entsprechenden Hinweis an uns weitergeben.
Ergänzend zu der hier möglichen Meldung über uns als interne Meldestelle für die vertraglich mit uns verbundenen Unternehmen / Behörden / Körperschaften sieht das HinSchG die Möglichkeit einer externen Meldung beim Bundesamts für Justiz (BfJ) vor, auf deren Internesteite wird hierzu hiermit verwiesen.