Hinweisgebersystem

Sie wollen einen Hinweis entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geben?

Wichtiger Hinweis vorab:


Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein.

Es muss sich dabei um einen Verstoß handeln, der entweder bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber aufgetreten ist oder bei einer anderen Stelle, zu der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Beziehung haben oder hatten. Bitte beachten Sie, dass Informationen über privates Fehlverhalten nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen.

Trifft vorstehendes zu? Dann nutzen Sie gerne untenstehendes Formular.


Die dort gemachten Angaben werden über eine gesicherte https-Verbindung zu uns übertragen. Alle Hinweise unterliegen unserer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und werden ausschließlich im Rahmen des von dem Gesetz vorgegebenen Ablaufs bearbeitet und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Hinweisgeberschutzgesetz sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir können nur die Vertraulichkeit in unserer Sphäre sicherstellen, bitte stellen Sie sicher, dass die Hardware und Software, welche Sie für eine entsprechende Meldung nutzen, dem Vertraulichkeitsbedürfnis Ihrerseits gerecht wird (z.B. Cache-Löschung, Nutzung eines besonders verschlüsselten Browsers wie z.B. https://www.torproject.org/de/, nicht den Arbeitsplatzrechner …).

Alternativ zu diesem untenstehenden Formular, können Sie natürlich auch per E-Mail über die Adresse hinweisgeber@corvo.de, telefonisch unter 09 31 / 49 73 82 45 oder nach Vereinbarung persönlich den entsprechenden Hinweis an uns weitergeben.

    Ihre vertrauliche Meldung von Hinweisen wird unter gesetzlich geforderter Geheimhaltung verarbeitet. Ihre Identität bleibt gewahrt und wird geschützt.



    Idealerweise geben Sie Ihren Namen an, damit dann die Bearbeitung des Hinweises vereinfacht wird. Wenn Sie den Hinweis anonym geben wollen, können Sie diese Angaben leer lassen.


    Um Sie über den Fortgang der Bearbeitung des Hinweises entsprechend dem HinSchG informiert zu halten, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie diese nicht angeben, dann können wir Ihnen keine Bestätigung per E-Mail zukommen lassen.


    Bitte beschreiben Sie uns genau, was passiert ist. Nennen Sie uns den Namen des Unternehmens oder der Organisation, die betroffen ist (zum Beispiel eine Behörde), sowie den Ort und die Zeit, wann es passiert ist. Wenn Sie wissen, welches Gesetz Ihrer Meinung nach verletzt wurde, teilen Sie uns das bitte mit. Wenn Sie lieber anonym bleiben möchten, müssen Sie keine persönlichen Informationen preisgeben. In diesem Fall sollten Sie auch keine Informationen teilen, die Rückschlüsse auf Sie zulassen, wie zum Beispiel Ihre Beziehung zu den beteiligten Personen


    Bitte erklären Sie, wie Ihre berufliche Tätigkeit mit dem Verstoß, den Sie melden möchten, in Verbindung steht. Ein Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gilt nur, wenn es eine solche Verbindung gibt. Der Verstoß sollte entweder bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber oder bei einer anderen beruflich relevanten Stelle passiert sein.


    Soweit für Ihren Hinweis erforderlich, können Sie gern auch eine entsprechende Datei anfügen. Aus Sicherheitsgründen bitten wir um Zusendung in Form einer Bilddatei (z.B. jpg, png) oder PDF.

    Hinweis zur Externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz


    Ergänzend zu der hier möglichen Meldung über uns als interne Meldestelle für die vertraglich mit uns verbundenen Unternehmen / Behörden / Körperschaften sieht das HinSchG die Möglichkeit einer externen Meldung beim Bundesamts für Justiz (BfJ) vor, auf deren Internesteite wird hierzu hiermit verwiesen.